Bösel nimmt neuen Anlauf für Gewerbegebiet an der Thüler Straße


Bösel. Vor zwei Jahren hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg den vom Böseler Gemeinderat verabschiedeten Bebauungsplan „Gewerbegebiet Thüler Straße II“ für unwirksam erklärt. Es waren nicht nur formelle Fehler, die zu dem Urteil führten, sondern die Tatsache, dass die Gemeinde nach Auffassung des Richters bei der Abwägung der Geruchsimmissionswerte nicht richtiglag. Er ließ damals eine Revision nicht zu. Nun nimmt die Gemeinde mit der erneuten Beschlussfassung des Gemeinderates einen neuen Anlauf.
Der Hintergrund: Auslöser für die Initiative der Gemeinde war, dass das Unternehmen „fm-Systemmöbel GmbH & Co KG“, zwischen Glaßdorfer Straße und Thüler Straße gelegen, für eine Expansion weitere Grundstücke reklamierte. Das wollte die Gemeinde bauplanerisch absichern. Unter anderem plante der Betrieb damals den Neubau einer Lagerhalle mit einer Betriebsverkehrsfläche. Für ein entsprechendes Stück Land wurde schon 2019 ein Aufstellungsbeschluss gefasst, die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde 2021 bereits vom Landkreis genehmigt. Der Satzungsbeschluss wurde daraufhin gefasst. Ein halbes Jahr später hatte der direkt benachbarte Landwirt Klaus Reinken eine Normenkontrollklage gegen den Plan erhoben.
Bürgermeister Hermann Block wies in der Sitzung des Rates am Montag darauf hin, man habe mit Fachplanern und mit rechtlicher Beratung den Bebauungsplan völlig überarbeitet, um rechtssicher zu sein, „aber auch, um beiden Betrieben gerecht zu werden“. Dabei habe man den Richterspruch mit allen Hinweisen als Grundlage für die neuen Entwürfe genommen. Danach wurde das Plangebiet u.a. nun so gegliedert, dass in einem Teilgebiet die gewerbliche Nutzung ausschließlich auf Lagerhallen und Lagerplätze, die nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, beschränkt ist. Damit werden abgestufte Emissionskontingente zur Steuerung der Lärmemission festgesetzt und im Hinblick auf die schutzwürdige Nutzung im Plangebiet und die Geruchsemissionen aus der Tierhaltung eingeschränkt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt, Planung, Bau und Verkehr, Thomas Butz, unterstrich, dass es in der Verantwortung der Gemeinde liege, „hier eine Entwicklung zuzulassen“. Man wolle dabei aber ausdrücklich, dass das beide Betriebe gleichermaßen betreffe. Aber: Jede Entscheidung sei angreifbar, „mit diesem Risiko müssen wir leben“, so Butz. Bei zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen wurde der Bebauungsplan letztlich als Satzung beschlossen.



