Einbrüche, Sachbeschädigung und illegaler E-Scooter: Polizei ermittelt


Friesoythe. Am Mittwoch, 5. August, verschafften sich unbekannte Täter zwischen 2 Uhr und 5:30 Uhr gewaltsam Zutritt zu einer Wohnung im Nussbaumweg. Dazu überwanden sie ein Küchenfenster und durchsuchten im Anschluss sämtliche Räume nach Diebesgut. Nach bisherigem Ermittlungsstand der Polizei wurde kein Diebesgut erlangt. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Friesoythe unter 04491/93390 entgegen.
Mehrere Einbruchdiebstähle
Zu mehreren Wohnungseinbruchdiebstählen ist es in der Zeit von Dienstag, 4. August, auf Mittwoch, 5. August, in der Brahmsstraße gekommen. Nach bisherigem Ermittlungsstand versuchten unbekannte Täter zunächst durch das Hochdrücken von Jalousien und Einschlagen einer Fensterscheibe in ein Wohnhaus zu gelangen. Es blieb nach aktueller Erkenntnis beim Versuch. Bei einer Doppelhaushälfte wurde die Haustür gewaltsam überwunden und die Wohnung nach Diebesgut durchsucht. Ob etwas gestohlen wurde, ist derzeit unklar. In drei weiteren Fällen konnten Sachbeschädigungen an Haus- und Terrassentüren festgestellt werden, die auf einen Einbruchversuch hindeuteten. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Friesoythe unter 04491/93390 entgegen.
Beifahrerseite von PKW zerkratzt
Im Zeitraum von Freitag, 31. Juli, , 12 Uhr, bis Dienstag, 4 August, 14 Uhr, beschädigten unbekannte Täter die Beifahrerseite eines geparkten PKW Opel Insignia Sports Tourer auf einem Parkplatz an der Straße Zum Sportplatz. Der Schaden wurde auf ca. 3000,- EUR beziffert. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Friesoythe unter 04491/93390 entgegen.
E-Scooter aus dem Verkehr gezogen
Barßel. Am Mittwoch, 5. August, wurde ein 15-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Barßel im Bereich der Ramsloher Straße von der Polizei angehalten und kontrolliert. Zuvor war er wegen einer deutlich erkennbaren überhöhten Geschwindigkeit aufgefallen. Dies bestätigte sich bei derÜberprüfung des Fahrzeugs, das bauartbedingt in der Lage war, eine Geschwindigkeit von 44 km/h zu erreichen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Betriebserlaubnis war nach Polizeiangaben erloschen und eine Fahrerlaubnis grundsätzlich erforderlich. Es wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet.



