Mehr Geld für Lebensretter
- Martin Pille
- vor 4 Tagen
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DLRG Friesoythe erhält höheren Zuschuss

Landkreis Cloppenburg. Der jährliche, pauschale Zuschuss für die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft e. V. – Ortgruppe Friesoythe (DLRG) wird ab dem Jahr 2026 auf 7.500 EUR jährlich erhöht. Dies hat der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz dem Kreistag des Landkreises Cloppenburg einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
Die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft e. V. – Ortgruppe Friesoythe (DLRG) hat bereits 1986 die uneingeschränkte Mitarbeit im Katastrophenschutz erklärt und nimmt seitdem unterschiedliche Aufgaben im Katastrophenschutz und Rettungsdienst wahr. Daher werden die Katastrophenschutzeinheiten der DLRG vom Landkreis Cloppenburg als zuständige Katastrophenschutzbehörde finanziell unterstützt. Seit 1992 erhält die DLRG u. a. einen jährlichen, pauschalen Zuschuss für die Wahrnehmung der Aufgaben. Dieser wurde letztmalig im Jahr 2005 angepasst und beträgt 4.000 EUR im Jahr.

Die DLRG hat nun darum gebeten, den jährlichen, pauschalen Zuschuss ab dem Jahr 2026 auf 7.500 EUR jährlich zu erhöhen. Begründet wird der Antrag damit, dass die Kosten für die Wasserrettung sich mittlerweile auf 10.341,46 EUR im Jahr 2024 erhöht haben. Die Differenz nach Abzug des Zuschusses in Höhe von 6.341,46 EUR kann aus den Eigenmitteln des ehrenamtlichen Vereins nicht mehr gedeckt werden. Nach Erhöhung des
Zuschusses verbleibt noch ein Defizit in Höhe von 2.841,46 EUR, welches aus Eigenmitteln finanziert wird.
Die Erholungsgebiete Barßel-Saterland und Hasetal erhalten ab dem Haushaltsjahr 2026 eine jährliche Zuwendung des Landkreises, die sich jeweils aus einem Sockelbetrag in Höhe von je 55.000 EUR und 0,60 EUR je Einwohner zusammensetzt. Zusätzlich werden die Mitgliedsbeiträge der Erholungsgebiete Barßel-Saterland, Hasetal und Thülsfelder Talsperre (derzeit jeweils rund 6.500 EUR) für den Verbund Oldenburger
Münsterland durch den Landkreis Cloppenburg übernommen. Dies hat der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz dem Kreistag des Landkreises Cloppenburg ebenfalls einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
2016 wurde festgelegt, dass die Erholungsgebiete Barßel-Saterland und Hasetal ab dem Haushaltsjahr 2017 eine jährliche Zuwendung aus einem Sockelbetrag in Höhe von 20.000 EUR sowie einem Zuschuss von 0,60 EUR pro Einwohner erhalten. Die Erholungsgebiete Barßel-Saterland und Hasetal haben nun eine Erhöhung dieser Zuwendung beantragt, um die touristische Arbeit im Landkreis Cloppenburg nachhaltig weiterentwickeln zu können. Der Antrag wurde in enger Abstimmung mit dem Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre vorbereitet, das aufgrund seiner abweichenden Aufgaben- und Finanzierungsstruktur derzeit keine Änderungsnotwendigkeiten sieht, aber die grundsätzliche gemeinsame Zielrichtung unterstützt.

Zur Begründung wird auf die hohe Bedeutung der Erholungsgebiete für die touristische Entwicklung, die Standortqualität der Naherholung für die Bevölkerung und die lokale Wirtschaft verwiesen. Sie tragen wesentlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Fachkräftesicherung sowie zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger bei. Dies zeigt sich auch in den seit Jahren stetig steigenden Übernachtungszahlen: Im Jahr 2024 wurde mit 493.703 Übernachtungen ein Rekordergebnis im Landkreis erzielt.
Auch die Ergebnisse der dwif-Wertschöpfungsanalyse für den Landkreis Cloppenburg (Deutsches Wirtschaftswissenschaftliches Institut für Fremdenverkehr) verdeutlichen die wachsende wirtschaftliche Relevanz des Tourismus. So wurde im Jahr 2022 im Landkreis Cloppenburg in der Tourismusbranche ein Bruttoumsatz von 173,7 Mio. EUR erzielt, was einem Zuwachs von 3,9 % gegenüber 2019 entspricht. Profiteure der 58,5 Mio. Übernachtungsgäste und 115,2 Mio. Tagesgäste sind zu 45 % das Gastgewerbe, zu 34 % der Einzelhandel und zu 19 % der Dienstleistungssektor. Hinzu kommen die Einnahmeeffekte der Städte und Gemeinden aus den Steuereinnahmen (Mehrwert-, Einkommen-, Grund-, Gewerbesteuern). Der Tourismus steuerte 2022 unmittelbar insgesamt 80,6 Mio. EUR zum Einkommensbeitrag bei (2019: 76,2 Mio. EUR).
Unabhängig vom regionalen Vergleich zeigen sich zudem interne Herausforderungen, die mit den bisherigen Mitteln nicht ausreichend zu bewältigen sind. Dazu zählen insbesondere die personelle Ausstattung, die Weiterentwicklung und Vermarktung der touristischen Angebote sowie Investitionen in weitere digitale Strukturen. Darüber hinaus erfordert auch die Umsetzung des neuen Touristischen Entwicklungskonzeptes Oldenburger Münsterland eine angemessene und vergleichbare finanzielle Basis aller Erholungsgebiete.
Die Sitzung des APUK hat in den Räumlichkeiten der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises Cloppenburg (FTZ) stattgefunden. Vor der Sitzung hat eine Besichtigung des dortigen Übungsgeländes „Areal 51“ stattgefunden. Die Kreistagsmitglieder konnten sich einen Einblick in die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten verschaffen. Die Einrichtung bietet den Rettungskräften von Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Technischen Hilfswerks, der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft und weiterer Hilfsorganisationen perfekte Möglichkeiten, um eine Vielzahl von Einsatzszenarien unter realen Bedingungen zu üben. Die Führung hat FTZ-Mitarbeiter Sebastian Leuschner durchgeführ
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