Nach Gerichtsurteil: Neuer Anlauf für Gewerbegebiet in Bösel
- Martin Pille

- vor 9 Stunden
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Bösel (pi) – Nach der gerichtlichen Niederlage um das geplante Gewerbegebiet „Thüler Straße II“ startet die Gemeinde Bösel einen neuen Anlauf. Der Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt, Planung, Bau und Verkehr hat den Weg für eine überarbeitete Bauleitplanung freigemacht. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte den Bebauungsplan 2024 wegen Abwägungsmängeln für unwirksam erklärt.
Gerichtsurteil machte Neuplanung erforderlich
Nach Angaben der Gemeinde wurden die Hinweise des Gerichts vollständig übernommen und neue Gutachten erstellt. Dazu zählen ein Lärmschutzgutachten sowie ein geruchstechnisches Gutachten, das die genehmigten Tierbestände und die vorhandene Lüftungstechnik berücksichtigt. Auch die neugefasste Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) floss in die Planung ein. Die Ergebnisse ermöglichen nach Einschätzung der Gemeinde nun die Ausweisung des rund 1,8 Hektar großen Gewerbegebiets.
Auslöser der Planungen war der Expansionsbedarf der „fm-Systemmöbel GmbH & Co. KG“ zwischen Glaßdorfer Straße und Thüler Straße. Das Unternehmen benötigt zusätzliche Flächen, unter anderem für eine Lagerhalle und Verkehrsflächen. Bereits 2019 wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst, 2021 genehmigte der Landkreis die Änderung des Flächennutzungsplans. Nach dem anschließenden Satzungsbeschluss reichte der benachbarte Landwirt Klaus Reinken eine Normenkontrollklage ein.
Gewerbe und Landwirtschaft sollen vereinbar bleiben
Den nun vorgelegten Entwurf erläuterte Rita Abeln von der Planungsgesellschaft NWP aus Oldenburg. Demnach wird das Plangebiet künftig differenziert genutzt. In einem Teilbereich sind ausschließlich Lagerhallen und Lagerplätze zulässig, die nicht dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen. Damit sollen die Lärmemissionen gezielt gesteuert und mögliche Konflikte mit Geruchsemissionen aus der umliegenden Tierhaltung reduziert werden.
Zugleich sollen die benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe Entwicklungsmöglichkeiten entsprechend ihrer genehmigten Tierbestände behalten. „Damit werden abgestufte Emissionskontingente zur Steuerung der Lärmemission festgesetzt“, erläuterte Abeln.
Satzungsbeschluss noch vor der Wahl geplant
Die von Matthias Preuth (Bürger für Bösel) und Martin Meinerling (FDP) geforderten Gespräche mit den Nachbarn des Plangebiets sollen nach Angaben von Bürgermeister Hermann Block zeitnah stattfinden. Zunächst stehe jedoch das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren für Öffentlichkeit und Behörden im Vordergrund.
Der Satzungsbeschluss soll noch vor der Kommunalwahl im September gefasst werden. Der Ausschuss votierte einstimmig für das weitere Verfahren.



