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Asphaltarbeiten in Bösel: Korsorsstraße zeitweise voll gesperrt

  • Autorenbild: Fritz-Redaktion
    Fritz-Redaktion
  • 1. Juni
  • 1 Min. Lesezeit
Die Korsorstraße in Bösel wird in Teilstücken voll gesperrt. Foto: Gemeinde Bösel
Die Korsorstraße in Bösel wird in Teilstücken voll gesperrt. Foto: Gemeinde Bösel

Bösel. In Bösel sind umfangreiche Asphaltarbeiten an der Korsorsstraße sowie im Kreuzungsbereich Korsorsstraße/Bachmannsweg/Lutzweg gestartet. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung sollen die Arbeiten voraussichtlich bis zum 10. Juli 2026 andauern.

Für die Dauer der Baumaßnahme werden ein Teilstück der Korsorsstraße sowie die genannte Kreuzung voll gesperrt. Der Verkehr wird über eine ausgeschilderte Umleitung geführt.

Zeitweise Befahrung möglich

Da die Fahrbahn vollständig erneuert wird, müssen Verkehrsteilnehmende mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Während einzelner Bauphasen wird es jedoch möglich sein, die betroffenen Bereiche eingeschränkt zu befahren – teilweise auch über den provisorischen Unterbau, heißt es in einer Pressemitteilung. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite kann der Ausbau nach Angaben der Gemeinde nur in einem durchgehenden Bauabschnitt erfolgen. Dies sei aus Sicherheitsgründen erforderlich.

Kreuzung wird zwischenzeitlich freigegeben

Der Kreuzungsbereich soll nach Abschluss der Unterbauarbeiten vorübergehend wieder für den Verkehr freigegeben werden. Für den späteren Einbau der Asphaltdeckschicht sei allerdings eine erneute Sperrung notwendig.

Busverkehr bleibt bestehen

Für Fahrgäste gibt es nach aktuellem Stand keine wesentlichen Einschränkungen. Die Gemeinde hat den Baustellenablauf gemeinsam mit den Busunternehmen abgestimmt, sodass sowohl der Linien- als auch der Schulbusverkehr wie gewohnt aufrechterhalten werden kann. Insbesondere zu den Schulzeiten sollen die Busse regulär verkehren.

Informationen für Anlieger

Anwohnerinnen und Anwohner werden über konkrete Einschränkungen rechtzeitig informiert. Auch die Ver- und Entsorgung, etwa durch Müllabfuhr oder Lieferdienste, wird in Abstimmung mit der ausführenden Baufirma organisiert. Bei besonderen Zufahrtsbedarfen können sich Betroffene direkt an die Bauleitung oder die ausführende Firma vor Ort wenden.

 
 
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