Bösel zündet den Bauturbo
- Martin Pille

- vor 2 Tagen
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Bösel (pi). Nach dem einstimmigen Votum des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt, Planung, Bau und Verkehr hat nun auch der Gemeinderat zeitlich befristete Leitlinien für den sogenannten „Bauturbo“ einstimmig beschlossen. Der soll der Gemeinde mehr rechtliche Flexibilität geben, ohne deren Entscheidungshoheit aufzuheben. Damit will sie dem Wohnungsbau Beine machen und vorrangig Baulücken, Brachflächen und Leerstände in den bestehenden Siedlungsgebieten ausnutzen. Die gemeinsame Beschlussvorlage der Ratsmitglieder will allerdings nur dem Innenbereich der Gemeinde Priorität geben.
Der Außenbereich wurde aus dem Beschluss herausgehalten. Der Rat befürchtet für ihn dabei den Verlust von Landwirtschaftsflächen, Natur- und Umweltkonflikte, und Vorleistungen und Folgekosten unter anderem für Straßen, Kanalisation sowie Schul- und Kitakapazitäten.
Durch Projekte im Außenbereich befürchten die Mitglieder zudem unumkehrbare Präzedenzfälle, Probleme der Gleichbehandlung besonders bei der Begrenzung und Steuerung von Wohnbauvorhaben sowie planerisch ungewollte Zersiedelungen im Gemeindegebiet. Dafür müssten „rechtssichere Kriterien entwickelt werden“, sagte Bürgermeister Hermann Block bei der Bewertung der Beschlussvorlage.
Die hielt auch der Ausschuss-Vorsitzende Thomas Butz für einen „guten Einstieg in den Bauturbo ohne Fallstricke“. Eventuell will sich der Rat nach einer Evaluierung in zwei Jahren auch mit dem Außenbereich beschäftigen. Bis dahin wird der Bauturbo auch nicht auf Flächen angewendet, die zwar im Flächennutzengsplan liegen, aber noch nicht von einem Bebauungsplan umfasst sind.
Mit der Unterstützung der neuen Regelungen parallell zum bereits bestehenden Dichtekonzept soll mit vergeichbaren Beschlüssen so der dringend benötigte Wohnungsbau vor Ort durch den Abbau bürokratischer Hürden schneller, einfacher und kostengünstiger umgesetzt werden.
Der Bauturbo, der wichtige Kontrollmechanismen des regulären Planungsrechts aushebelt, basiert auf einer befristeten Gesetzesreform des Landes Niedersachsen, die bis Ende 2030 gilt. Die Ratsmitglieder waren sich einige darin, die Lernphasen größerer Kommunen zu nutzen, um aus deren Erfahrungen mit praktischen Umsetzungsfällen zu profitieren.



