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Mehr Spielraum für Wohnbebauung "Am Bahnhof" in Bösel

  • Autorenbild: Martin Pille
    Martin Pille
  • vor 2 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit
Für das brachliegende Grundstück in Bösels Ortsmitte an der Bahnstrecke soll der Bebauungsplan geändert und eine großzügigere Bebauung ermöglicht werden. Bild: Martin Pille
Für das brachliegende Grundstück in Bösels Ortsmitte an der Bahnstrecke soll der Bebauungsplan geändert und eine großzügigere Bebauung ermöglicht werden. Bild: Martin Pille

Bösel. Mit der Änderung des Bebauungsplans „Am Bahnhof“ in der Dorfmitte von Bösel hat der Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt, Planung, Bau und Verkehr einstimmig den Weg für eine künftig großzügigere Bebauung freigemacht. Die Empfehlung folgt dem Wunsch der vier Grundstückseigentümer, muss allerdings noch vom Verwaltungsausschuss und vom Gemeinderat bestätigt werden. Konkrete Bauvorhaben sind bislang nicht bekannt.

Auf einem Teil des Areals entlang der Bahngleise befanden sich früher unter anderem die Bäuerliche Warengenossenschaft und der Landhandel Meyer. Der ursprüngliche Bebauungsplan verfolgte andere Entwicklungsziele. Mit der nun angestoßenen Änderung orientiert sich die Gemeinde an ihrem Dichtekonzept. Ziel ist eine nachhaltige und effiziente städtebauliche Entwicklung, um den wachsenden Wohnraumbedarf zu decken und zugleich wertvolle Freiflächen im Außenbereich zu schonen.


Auf dem betroffenen Grundstück an der Bahn standen früher die Genossenschaft und Landhandel Meyer (im Vordergrund). Bild: Archiv Martin Pille
Auf dem betroffenen Grundstück an der Bahn standen früher die Genossenschaft und Landhandel Meyer (im Vordergrund). Bild: Archiv Martin Pille

Bürgermeister Hermann Block hatte bereits bei den ersten Beratungen betont, dass Bösel sich weiterentwickeln müsse. Nachverdichtung sei dabei ein wichtiger Baustein. Von Landwirten seien kaum noch Baugrundstücke zu bekommen. „Sie wollen kein Geld, sie wollen Grundstückstausch. Insofern folgen wir der Entwicklung“, hatte Block erklärt.

Der Fachausschuss beschloss zudem, das beschleunigte Verfahren nach dem Baugesetzbuch anzuwenden. Dieses ist möglich, wenn es sich – wie hier – um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Mit den beteiligten Eigentümern hat die Gemeinde inzwischen städtebauliche Verträge geschlossen, die insbesondere die Kostenübernahme regeln.

Nach der endgültigen Beschlussfassung und der öffentlichen Auslegung folgen die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange.

 
 
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