Sitzungsgeld-Affäre: Ermittlungsverfahren gegen Journalisten eingestellt
- Julius Höffmann

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Friesoythe. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat das Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten Heinz-Josef Laing wegen des Vorwurfs der Verleumdung eingestellt. Wie es in einer Pressemitteilung, die unserer Redaktion vorliegt, weiter heißt, erfolgte die Einstellung nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO), da sich kein hinreichender Tatverdacht für eine Straftat ergeben habe. Das Ermittlungsverfahren war nach einer Strafanzeige der Stadt Friesoythe eingeleitet und von der Abteilung Staatsschutz der Kriminalpolizei Cloppenburg geführt worden. Anlass der Anzeige war die Berichterstattung über die umstrittene Abrechnung von Sitzungsgeldern durch die CDU/FDP-Fraktion des Friesoyther Stadtrates.
Der rechtliche Schritt gegen die Berichterstattung sei auf einen Beschluss des Verwaltungsausschusses (VA) zurückgegangen. Im Zentrum der damaligen Berichterstattung stand der Vorwurf zu Unrecht abgerechneter Sitzungsgelder. Mit der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft sei die Rechtmäßigkeit und die journalistische Sorgfalt der bisherigen Berichterstattung bestätigt worden. Das Verfahren zeige, "dass die kritische Begleitung kommunalpolitischer Abläufe und die Überprüfung der Verwendung öffentlicher Gelder vom Recht auf freie Meinungsäußerung und der Pressefreiheit gedeckt sind".



