Osterfeuer müssen rechtzeitig angemeldet werden
- Fritz-Redaktion

- vor 14 Stunden
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Friesoythe. Die Stadt Friesoythe erinnert alle Vereine, Orts- und Siedlungsgemeinschaften im Stadtgebiet daran, dass Traditions-Osterfeuer rechtzeitig angemeldet werden müssen. Das Abbrennen eines Osterfeuers ist spätestens 14 Tage vor dem Ostersamstag unter Verwendung des vorgesehenen Antrags bei der Stadt anzuzeigen.
Sofern bei einem öffentlichen Osterfeuer zusätzlich Speisen und/oder Getränke angeboten werden, muss mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung eine Gaststättenanzeige eingereicht werden.
Osterfeuer gelten als Brauchtumsfeuer, die während der Ostertage von Vereinen oder Gemeinschaften organisiert werden und der Öffentlichkeit zugänglich sind. Sie dürfen ausdrücklich nicht zur privaten Müllverbrennung im eigenen Garten genutzt werden, teilt die Stadtverwaltung mit.
Die Anmeldung eines Traditions-Osterfeuers muss bis spätestens 20. März 2026 bei der Stadt Friesoythe, Bereich 32 – Ordnung, erfolgen. Das entsprechende Formular ist im Ordnungsamt sowie auf der städtischen Homepage erhältlich.
Ansprechpartnerin ist Frau Haskamp E-Mail: haskamp@friesoythe.deTelefon: 04491 / 9293-107



